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Foto: © Gerd Altmann / PIXELIO
PKV Tarifwechsel 50 Plus hilft privat krankenversicherten Beiträge wieder bezahlbar zu machen. Durch einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung können Sie bis zu 40% Beiträge pro Monat sparen. Unser Team analysiert, berät und hilft Ihnen bei dem Wechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung - und das zu fairen Konditionen!
PKV Tarifwechsel dank Gesetz möglich
Dank eines Paragraphen im Versicherungsvertraggesetz ist es Privatversicherten möglich,
einen Wechsel innerhalb der eigenen Krankenversicherung durchzuführen.
Dabei bleiben Ihre Alterungsrückstellungen und Ihr Versicherungsumfang erhalten.
Einsparpotenzial bei einem PKV Tarifwechsel
Bei dem Wechsel eines Tarifes innerhalb der Versicherung haben wir bereits Einsparungen von
40% für unsere Kunden erreicht. Wie hoch Ihre Einsparung sein wird, ist im
Vorfeld schwer zu sagen. Erfahrungsgemäß sind die Einsparungen für Personen über 50 Jahre die
seit mindestens 5 Jahren privat krankenversichert sind am Größten. Natürlich ist dies von
weiteren Faktoren abhängig wie z.B. der Tarifumfang. Mehr als 40% Einsparungen sind denkbar wenn
Sie auf bestimmte Leistungen verzichten würden wie z.B. das Einbettzimmer.
Verbraucher werden selten aufgeklärt
Von Ihrer Versicherung, oder Ihrem Ansprechpartner haben Sie leider wenig positive Hilfe zu erwarten.
Einem treuen Kunden, der fleißig hohe Beiträge bezahlt, möchte man ungern auf einen günstigeren,
gleichartigen Tarif hinweisen oder beim PKV Tarif wechseln helfen. Somit empfehlen die Versicherungen meistens nur die Selbstbeteiligung
zu erhöhen um Kosten zu sparen. Dies ist leider eine Milchmädchenrechnung,
denn diese Kosten müssen schlussendlich auch wieder von Ihnen getragen werden.
In diesem Zusammenhang wird auch oft der
Wechsel in den Basistarif vorgeschlagen. Hiervon raten wir jedoch ab!
Wechselkosten gibt es nicht
Durch einen Tarifwechsel entstehen keine teuren "Wechselkosten" was Ihnen vielleicht Ihre
Versicherung erzählt. Dies entschied zuletzt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Die Allianz Versicherung hatte einen pauschalen Strukturzuschlag bei einem Tarifwechsel von 20%
vorgesehen. Dies ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig.