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DKV ET1, SB1

Über 5.000 Kunden haben ihren PKV-Tarif mit uns geprüft, ohne Risiko und ohne Kündigung ihres bestehenden Vertrags. Fordern Sie ein kostenfreies Gutachten für den Tarif LVM: A 300, S2, Z100/80 an und erfahren Sie, ob ein Wechsel bei gleichem oder besserem Leistungsniveau möglich ist.

4.7 von 5 Sterne aus 5.088+ Kundenbewertungen

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif ET1, SB1, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif ET1, SB1 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
Mehr Informationen

Leistungsmerkmale im Tarif ET1, SB1

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der DKV einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif ET1, SB1 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    480 €

  • Tarifwelt

    Alte Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Sehhilfen (Brillen)

    ET1: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

  • Psychotherapie

    ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    ET1: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
    Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).

  • Ärztliche Behandlung

    ET1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    ET1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
    Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
    Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
    Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
    Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
    Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Einzelbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    ET1+SB1: Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    ET1+SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    ET1, SB1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    60 %

  • Kieferorthopädie 

    60 %

  • Material- & Laborkosten

    60 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    ET1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
    – Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
    – Material- und Laborkosten.

  • Summenbegrenzung

    ET1: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
    – 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
    – 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
    – 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
    Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    ET1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

    Ersparnisrechner

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