Ersparnisrechner
Jetzt Ersparnispotential beim PKV Tarifwechsel berechnen
Über 5.000 Kunden haben ihren PKV-Tarif mit uns geprüft, ohne Risiko und ohne Kündigung ihres bestehenden Vertrags. Fordern Sie ein kostenfreies Gutachten für den Tarif LVM: A 300, S2, Z100/80 an und erfahren Sie, ob ein Wechsel bei gleichem oder besserem Leistungsniveau möglich ist.
4.7 von 5 Sterne aus 5.088+ Kundenbewertungen
PKV-Tarife, wie der Tarif BSS, SE 1, SEK, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
276 €
Alte Welt
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSS: 11,-EUR für Gestell. Ab dem 15.Lebensjahr nur bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Kostet eine Sehhilfe mehr als 360,-EUR, wird diese ab dem 15.Lebensjahr einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Einschränkung gilt nicht infolge Gebrauchs- oder Funktionsunfähigkeit.
BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
BSS: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel, Arzneimittel und Verbandmittel zusammen bis zu einer Selbstbeteiligung von 276,-EUR pro Versicherungsjahr zu 85%, darüber zu 100%.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
a) Bandagen, Brillen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörhilfen, medizinisch notwendige Kontaktlinsen, Korrekturschienen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf)
b) gemäß Liste des Versicherers
– lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel
– Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte
– Hilfsmittel für Kinder
– Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte
– Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen
– Blindenhilfsmittel (Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte)
– Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen
– Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit
– Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie)
– Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel
– Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung.
Bezug der unter b) genannten Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers erforderlich, sonst Kürzung auf den Betrag, der beim Bezug über den Versicherer angefallen wäre (gilt nicht bei Notfallbehandlung).
Erstattet werden auch Blindenhunde.
Hilfsmittel über 360,-EUR werden ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren erstattet.
BSS: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Nein
BSS: Erstattet werden
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
– Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
– nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch private Auslandsreisen erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
BSS+SEK: Privatarztbehandlung.
BSS+SEK: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
BSS, SE 1, SEK: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
60 %
60 %
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BSS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
– Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
BSS: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 560,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 1.110,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
BSS: Nicht erforderlich.
Setzen Sie sich mit den Experten des PKV Tarifwechsel 50Plus Teams in Verbindung, wenn Sie mehr über die Vorteile eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer Gesellschaft erfahren möchten. Wir sind unabhängig, also nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden und können für Sie einen wesentlich günstigeren PKV Tarif ermitteln. Rufen Sie uns an unter 030 2084975 35 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Fachbereichsleiter Private Krankenversicherung

Teilnehmer der Initiative