Ersparnisrechner
Jetzt Ersparnispotential beim PKV Tarifwechsel berechnen
Über 5.000 Kunden haben ihren PKV-Tarif mit uns geprüft, ohne Risiko und ohne Kündigung ihres bestehenden Vertrags. Fordern Sie ein kostenfreies Gutachten für den Tarif LVM: A 300, S2, Z100/80 an und erfahren Sie, ob ein Wechsel bei gleichem oder besserem Leistungsniveau möglich ist.
4.7 von 5 Sterne aus 5.088+ Kundenbewertungen
PKV-Tarife, wie der Tarif MA1 2, MS, MZ, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
400 €
Alte Welt
MA1 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
MA1 2: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
MA1 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
MA1 2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
a) Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Bandagen, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (bis 165,-EUR pro Jahr)
b) gemäß Liste des Versicherers
– lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel
– Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte
– Hilfsmittel für Kinder
– Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte
– Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen
– Blindenhilfsmittel (Blindenhunde, Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte)
– Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen
– Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit
– Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie)
– Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel
– Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung.
Bezug der unter b) genannten Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers erforderlich, sonst Kürzung auf den Betrag, der beim Bezug über den Versicherer angefallen wäre (gilt nicht bei Notfallbehandlung).
MA1 2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
MA1 2: Erstattet werden
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
– Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
– nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch private Auslandsreisen erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
MA1 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
MS: Privatarztbehandlung.
MS: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
MS: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
80 %
80 %
MZ: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
MZ: Erstattet werden
– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: konservierende und chirurgische Leistungen (soweit es sich nicht um Kronen handelt), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Laborarbeiten, Materialien und Röntgen
– 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Brücken, Stiftzähne, Prothesen, Implantate, Verblendungen (bis Zahn 6), Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Aufbissbehelfe und Schienen, Laborarbeiten und Materialien.
MZ: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 1.650,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
– 3.300,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
– 8.200,-EUR jährlich ab dem 4.Versicherungsjahr.
Keine Begrenzung ab dem 4.Versicherungsjahr, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird.
MZ: Über 8.200,-EUR Rechnungsbetrag hinausgehende Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie vom 4.Versicherungsjahr an, wenn Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde.
Setzen Sie sich mit den Experten des PKV Tarifwechsel 50Plus Teams in Verbindung, wenn Sie mehr über die Vorteile eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer Gesellschaft erfahren möchten. Wir sind unabhängig, also nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden und können für Sie einen wesentlich günstigeren PKV Tarif ermitteln. Rufen Sie uns an unter 030 2084975 35 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Fachbereichsleiter Private Krankenversicherung

Teilnehmer der Initiative