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Gothaer MediVita 500, MediNatura P, MediVita Z 90

Über 5.000 Kunden haben ihren PKV-Tarif mit uns geprüft, ohne Risiko und ohne Kündigung ihres bestehenden Vertrags. Fordern Sie ein kostenfreies Gutachten für den Tarif LVM: A 300, S2, Z100/80 an und erfahren Sie, ob ein Wechsel bei gleichem oder besserem Leistungsniveau möglich ist.

4.7 von 5 Sterne aus 5.088+ Kundenbewertungen

Jetzt kostenfrei prüfen lassen

Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif MediVita 500, MediNatura P, MediVita Z 90, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif MediVita 500, MediNatura P, MediVita Z 90 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
Mehr Informationen

Leistungsmerkmale im Tarif MediVita 500, MediNatura P, MediVita Z 90

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Gothaer einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif MediVita 500, MediNatura P, MediVita Z 90 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    500 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    MediVita 500, MediNatura P: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Sehhilfen (Brillen)

    MediVita 500: Erstattet werden
    – max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.

  • Psychotherapie

    MediVita 500: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    MediVita 500: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
    a) Hörhilfen, Sprechgeräte, Stützapparate, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe und gegen Verunstaltung und Verkrüppelung ärztlich verordnete Körperersatzstücke und Krankenfahrstühle
    b) gemäß Liste des Versicherers
    – lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel
    – Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte
    – Hilfsmittel für Kinder
    – Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte
    – Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen
    – Blindenhilfsmittel (Blindenhunde, Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte)
    – Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen
    – Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit
    – Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie)
    – Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel
    – Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung.
    Die Erstattung vermindert sich auf 80%, wenn diese über den Versicherer bezogen werden können und hiervon kein Gebrauch gemacht wird.

  • Ärztliche Behandlung

    MediVita 500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren) durch Ärzte, die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
    MediNatura P: Erstattet werden 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.
    Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
    – 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
    – 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
    – 2.000,-EUR jährlich ab dem 3.Kalenderjahr.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    MediVita 500: Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
    – Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
    – nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.
    Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.
    Vorsorgeleistungen (mit Ausnahme des Check-up) und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
    Vorsorgeuntersuchungen (mit Ausnahme des Check-up) und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    MediVita 500: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Facharzt

  • Unterbringung

    Mehrbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    MediVita 500: Regel- und Belegarztleistungen.

  • Gebührenordnung (stationär)

    MediVita 500: Regelleistungen.
    Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    MediVita 500: 6 Wochen pro Kalenderjahr zu 100%, danach zu 70%.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    90 %

  • Kieferorthopädie 

    90 %

  • Material- & Laborkosten

    90 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    MediVita Z 90: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    MediVita Z 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz pro Jahr um 10%-Punkte auf 60%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 90%
    – Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr (Grenze gilt auch für begonnene Behandlungen) oder bei Unfall zu 90% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz pro Jahr um 10%-Punkte auf 60%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 90%
    – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 90% erstattet.

  • Summenbegrenzung

    MediVita Z 90: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 2.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
    – 4.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
    – 6.000,-EUR im 3.Kalenderjahr
    – 8.000,-EUR im 4.Kalenderjahr
    – 10.000,-EUR im 5.Kalenderjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    MediVita Z 90: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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