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Hallesche NK 41

Über 5.000 Kunden haben ihren PKV-Tarif mit uns geprüft, ohne Risiko und ohne Kündigung ihres bestehenden Vertrags. Fordern Sie ein kostenfreies Gutachten für den Tarif LVM: A 300, S2, Z100/80 an und erfahren Sie, ob ein Wechsel bei gleichem oder besserem Leistungsniveau möglich ist.

4.7 von 5 Sterne aus 5.088+ Kundenbewertungen

Jetzt kostenfrei prüfen lassen

Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif NK 41, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif NK 41 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
Mehr Informationen

Leistungsmerkmale im Tarif NK 41

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Hallesche einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif NK 41 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    3300 €

  • Tarifwelt

    Alte Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Sehhilfen (Brillen)

    Erstattet werden max.
    – 325,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
    Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

  • Psychotherapie

    80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.

  • Ärztliche Behandlung

    Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
    – Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
    Erstattet werden 100% für
    – Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
    – Grippeschutzimpfungen
    – Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
    – Zeckenschutzimpfungen.
    Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
    Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

  • Psychotherapie

    80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Einzelbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    50 %

  • Zahnersatz

    50 %

  • Kieferorthopädie 

    50 %

  • Material- & Laborkosten

    50 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
    Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zusammen bis 550,-EUR zu 100% erstattet, danach zu 50%
    – Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
    – Material- und Laborkosten.

  • Summenbegrenzung

    Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
    – 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
    – 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
    – 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
    – 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
    Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

    Ersparnisrechner

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