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SB NK.4

Über 5.000 Kunden haben sich bei ihrer PKV bereits auf uns verlassen. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für den Tarif LVM: A 300, S2, Z100/80 an oder prüfen Sie kostenfrei, ob ein Wechsel bei gleichem oder besserem Leistungsniveau möglich ist.

4.7 von 5 Sterne aus 5.088+ Kundenbewertungen

Ein älteres Ehepaar sitzt auf einer Bank und schaut auf eine Berglandschaft

Leistungsmerkmale im Tarif SB NK.4

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Hallesche einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif SB NK.4 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    3000 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Unisex
  • Offen/Geschlossen
    offen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Sehhilfen (Brillen)

    Erstattet werden max.
    – 325,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
    – 1.500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.

  • Psychotherapie

    80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Offener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
    Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
    Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

  • Ärztliche Behandlung

    Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
    – Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
    Erstattet werden 100% für
    – Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
    – Grippeschutzimpfungen
    – Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
    – Zeckenschutzimpfungen.
    Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
    Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

  • Psychotherapie

    80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Einzelbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    75 %

  • Zahnersatz

    75 %

  • Kieferorthopädie 

    75 %

  • Material- & Laborkosten

    75 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
    Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zusammen bis 550,-EUR zu 100% erstattet, danach zu 75%
    – Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
    – Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

  • Summenbegrenzung

    Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
    – 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
    – 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
    – 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
    – 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
    Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

    Ersparnisrechner

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