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SB NK.select L 600

Über 5.000 Kunden haben sich bei ihrer PKV bereits auf uns verlassen. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für den Tarif LVM: A 300, S2, Z100/80 an oder prüfen Sie kostenfrei, ob ein Wechsel bei gleichem oder besserem Leistungsniveau möglich ist.

4.7 von 5 Sterne aus 5.088+ Kundenbewertungen

Ein älteres Ehepaar sitzt auf einer Bank und schaut auf eine Berglandschaft

Leistungsmerkmale im Tarif SB NK.select L 600

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Hallesche einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif SB NK.select L 600 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    600 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Unisex
  • Offen/Geschlossen
    offen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Sehhilfen (Brillen)

    Erstattet werden max.
    – 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
    – 1.500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.

  • Psychotherapie

    80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Offener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
    – ein Hilfsmittel mindestens 350,-EUR kostet und über den Versicherer bezogen wird.
    Sonst werden 80% bis zu 2.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr erstattet, darüber hinaus 100%.
    Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
    Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

  • Ärztliche Behandlung

    Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
    – weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers)
    – stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
    Erstattet werden 100% für
    – Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
    – Reiseschutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wenn diese nach Liste des Versicherers abgerechnet werden. Impfstoffe wie Arzneimittel.
    Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
    Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
    Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Zweibettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    80 %

  • Kieferorthopädie 

    80 %

  • Material- & Laborkosten

    80 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
    – Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
    – Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 100% erstattet.
    – Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

  • Summenbegrenzung

    Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
    – 2.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
    – 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
    – 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
    Keine Begrenzung ab dem 4.Kalenderjahr bei 5 Jahren Bonusheft vor Versicherungsbeginn.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Bei Zahnbehandlung oder Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
    Bei Implantaten oder Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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