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SB PRIMO.Bonus Z

Über 5.000 Kunden haben sich bei ihrer PKV bereits auf uns verlassen. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für den Tarif LVM: A 300, S2, Z100/80 an oder prüfen Sie kostenfrei, ob ein Wechsel bei gleichem oder besserem Leistungsniveau möglich ist.

4.7 von 5 Sterne aus 5.088+ Kundenbewertungen

Ein älteres Ehepaar sitzt auf einer Bank und schaut auf eine Berglandschaft

Leistungsmerkmale im Tarif SB PRIMO.Bonus Z

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Hallesche einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif SB PRIMO.Bonus Z sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    0 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Unisex
  • Offen/Geschlossen
    offen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Sehhilfen (Brillen)

    Erstattet werden max.
    – 125,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
    – 500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.

  • Psychotherapie

    75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Offener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden 90% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
    – ein Hilfsmittel mindestens 350,-EUR kostet und über den Versicherer bezogen wird. Sonst werden 75% erstattet.
    Übersteigen die anerkennungsfähigen Aufwendungen 10.000,-EUR pro Kalenderjahr, wird der übersteigende Teil zu 100% erstattet.
    Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen)
    Erstattet werden auch Dialysegeräte.
    Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
    – 250,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
    – 1.500,-EUR pro Hörhilfe.

  • Ärztliche Behandlung

    Erstattet werden
    – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
    – 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zur nächsten Behandlung durch den Hausarzt, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
    – 75%, wenn ein Internist (ohne Schwerpunktbezeichnung) ohne Zusage des Versicherers als Hausarzt gewählt wird.
    Wenn die versicherte Person sich mehr als 100 km von ihrem Wohnsitz entfernt aufhält, gilt jeder Arzt für Allgemeinmedizin auch ohne vorherige namentliche Nennung an den Versicherer als Hausarzt im Sinne dieses Tarifs.
    Mitversichert sind auch
    – die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
    – Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers).

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Ja

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
    Erstattet werden
    – Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
    – Grippeschutzimpfungen
    – Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
    – Zeckenschutzimpfungen.
    Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
    Erstattung für Arzneimittel, Verbandmittel und Impfstoffe bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000,-EUR pro Kalenderjahr zu 75%, darüber zu 100%.
    Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

  • Psychotherapie

    75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Facharzt

  • Unterbringung

    Mehrbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Regel- und Belegarztleistungen.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Regelleistungen.
    Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    75 %

  • Kieferorthopädie 

    75 %

  • Material- & Laborkosten

    75 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
    – Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet.
    – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

  • Summenbegrenzung

    Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
    – 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
    – 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
    – 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
    – 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
    – 5.000,-EUR jährlich ab dem 6.Kalenderjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
    Bei Implantaten und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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