Basistarif

Der Basistarif ist seit dem seit dem 01.01.2009 gesetzlich vorgeschrieben und wird seitdem von der Privaten Krankenversicherung angeboten. Die Unterschiede zu den anderen Tarifen der PKV sind groß, die Leistungen entsprechen denen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Basistarif (Sozialtarif) richtet sich mit seinem gesetzlich festgelegten Höchstbeitrag an Versicherte, die ihre überdurchschnittlich hohen Beiträge nicht mehr zahlen möchten (oder können) und daher einen möglichst preiswerten PKV Tarif benötigen. Auch für Personen, die gar keinen Versicherungsschutz haben, kann der PKV Basistarif interessant sein.
Anspruch auf den Basistarif
Ein Anspruch auf den Basistarif besteht nicht für alle Versicherten. Vor allem jüngere Krankenkassen-Mitglieder können einen Wechsel nur in absoluten Ausnahmefällen vollziehen. Versicherte, die vor dem 01.01.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind, haben die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen in den von ihrer Versicherungsgesellschaft angebotenen Basistarif zu wechseln.
Sie müssen dazu
- das 55. Lebensjahr vollendet haben oder
- die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben oder
- ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen oder
- hilfebedürftig nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch sein.
Versicherte, die sich nach dem 01.01.2009 privat krankenversichert haben, können jederzeit in den Basistarif (auch in den einer anderen Gesellschaft) wechseln. Altersrückstellungen werden dabei angerechnet.
Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind auch im § 204 VVG geregelt.
Leistungen im Basistarif
Der Leistungsumfang im Basistarif entspricht in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und wird immer wieder angepasst, sobald sich Veränderungen in der GKV ergeben. Werden für die gesetzliche Krankenversicherung z.B. Leistungsausschlüsse beschlossen, werden diese im Basistarif der privaten Krankenversicherer übernommen.
Damit der Basistarif so "günstig" angeboten werden kann, ist er gegenüber anderen PKV Tarifen stark eingeschränkt.
Auf folgende Einschränkungen möchten wir Sie besonders hinweisen:
- Zuzahlungen auf Arzneimittel
- Zuzahlungen auf Verbandsmittel
- Zuzahlungen bei Hilfsmitteln nötig
- Leistungen für Brillen werden nicht übernommen
- Zahnersatz (bis auf ein paar kleinere Ausnahmen) auf 50% begrenzt
- keine Chefarztbehandlung möglich
- keine Option zur Wahl eines Zweibettzimmers
Den genauen Leistungsumfang und die bestehenden Leistungseinschränkungen erfahren Sie bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Der im Basistarif Versicherte hat die freie Arztwahl. Das gilt für Ärzte und Zahnärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung in der GKV zugelassen sind. Die Versorgung der versicherten Leistungen ist vom Gesetzgeber sichergestellt (§ 75 Abs. 3a SGB V).
Der Beitrag für den Basistarif entspricht dem durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Somit liegt der Höchstbeitrag beim Basistarif im Jahre 2019 bei 703,32 Euro pro Monat und damit um einiges höher als im Standardtarif.
PKV Tarifwechsel als Alternative zum Basistarif
Die wahrscheinlich beste Alternative zu einem Wechsel in den Basistarif ist der PKV Tarifwechsel. Warum ist das so und warum empfehlen wir gerade diese Art und Weise der Beitragsersparnis?
Bei einem PKV Tarifwechsel innerhalb Ihrer derzeitigen Versicherungsgesellschaft müssen Sie nicht auf einen gleichwertigen Versicherungsschutz verzichten und sparen gegenüber Ihren ursprünglichen Beiträgen trotzdem bis zu 40%.
Sie möchten mehr über die Vorteile beim PKV Tarifwechsel wissen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie können uns auch gerne anrufen unter 030 2084975 35 oder Sie schreiben uns eine E-Mail.