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Standardtarif in der PKV - Wechseloptionen

Standardtarif PKV
Wer hat Anspruch?
Standardtarif Beitrag
Leistungen im Standardtarif
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Der Standardtarif ist der Vorläufer des Basistarifs und wurde bereits 1994 eingeführt. Beide (Standard- und Basistarif) sind Sozialtarife der privaten Krankenkassen, die sich an Versicherte mit niedrigem Einkommen richten.

Die gebotenen Versicherungsleistungen im Standardtarif liegen auf dem Niveau der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Dem PKV Versicherten wird eine Kostenbremse garantiert: Der PKV Beitrag im Basistarif ist demnach niemals höher als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.

Anspruch auf den Standardtarif

Einen Anspruch und damit die Möglichkeit, in den Standardtarif zu wechseln, haben nur Personen, die vor dem 01.01.2009 in der PKV versichert waren. Außerdem müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um in den Standardtarif der PKV zu wechseln.


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Voraussetzungen für einen Wechsel in den Standardtarif:

  • vor dem 01.01.2009 in der PKV versichert
  • seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert
  • mindestens 65 Jahre alt
  • mindestens 55 Jahre alt, seit mindestens 10 Jahren in der PKV versichert und Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GKV (54.450 € / Stand 2019)
  • jünger als 55 Jahre, seit mindestens 10 Jahren in der PKV versichert, Bezug von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Bezug eines Ruhegehaltes nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GKV (54.450 € / Stand 2019)


Auch beihilfeberechtigte Versicherte (Polizisten, Soldaten, Beamte) und deren Angehörige können in den Standardtarif der PKV wechseln, wenn eine der Voraussetzungen erfüllt ist.

Ein Wechsel in den Standardtarif ist nur innerhalb der Versicherungsgesellschaft erlaubt. Neukunden haben seit 2009 keine Möglichkeit mehr, in den Standardtarif zu wechseln.


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Leistungen im Standardtarif

Die Leistungen im Standardtarif sind denen der gesetzlichen Krankenkasse ähnlich, wenn auch nicht identisch. Die Versicherung übernimmt die vereinbarten Kosten für Behandlungen, die medizinisch notwendig sind.


Der Versicherte kann sich von jedem niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt behandeln lassen, muss diesen jedoch vor Beginn der Behandlung darauf hinweisen, dass er im Standardtarif versichert ist. Nur so ist der behandelnde Arzt an die Gebührensätze gebunden.


Natürlich sind die Leistungen im Standardtarif nicht mit denen der anderen PKV Tarife zu vergleichen.


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Erstattet werden dem im Standardtarif Versicherten (Auswahl):

  • ambulante Arztleistungen (inkl. Vorsorgeuntersuchungen)
  • Psychotherapeutische Behandlungen (25 pro Kalenderjahr)
  • stationäre Krankenhausleistungen
  • Zahnbehandlungen (inkl. Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz (einfache Ausführung, 65 %), kieferorthopädische Behandlungen)
  • Erstattung Arzneimittel (80 %)
  • Erstattung Verbandmittel (80 %)
  • Erstattung Heil- und Hilfsmittel (80 %)


Der Standardtarif bietet den Versicherten eine Besonderheit: Die vereinbarten Vertragsleistungen werden nicht verändert und dem Versicherten über die gesamte Laufzeit hinweg garantiert. Das ist bei der GKV und beim Basistarif der PKV anders (Leistungsschwankungen), dort können Leistungen z.B. auch reduziert werden.

Beitrag im Standardtarif

Der Beitrag im Standardtarif wird wie für alle PKV Versicherten individuell kalkuliert und ist auf den Höchstsatz der GKV (662,48 € pro Monat, Stand 2019) begrenzt. Für die Berechnung des Beitrages wird u.a. die bisherige Versicherungsdauer und der bisherige Tarif zugrunde gelegt.

Bisher gebildete Altersrückstellungen werden bei der Berechnung beitragsmindernd angerechnet, wodurch der Standardtarif besonders für Versicherte im Rentenalter interessant seien kann, da nur noch geringe Beiträge gezahlt werden müssen.

Arbeitgeber bezuschussen die Krankenversicherung im Standardtarif gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers. Rentner können bei ihrem Rentenversicherungsträger ebenfalls einen Zuschuss zur PKV beantragen.


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PKV Tarifwechsel in den Standardtarif?

Die Frage, die sich jeder Versicherte stellen sollte, müsste lauten: Lohnt sich ein Wechsel in den Standardtarif für mich? Wie hoch wäre die Beitragsersparnis? Welche Leistungseinbußen müsste ich hinnehmen? Bietet der Standardtarif ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis?


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Zugegeben: Der Wechsel in den Standardtarif kann für Versicherte interessant sein, die aus finanziellen Gründen dringend einen günstigeren Tarif benötigen.


Die allerdings bessere Alternative zu einem Wechsel in den Standardtarif ist der PKV Tarifwechsel. Warum ist das so und warum empfehlen wir gerade diese Art und Weise der Beitragsersparnis? Ganz einfach: Ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft in einen anderen PKV Tarif hat viele Vorteile. Die Altersrückstellungen bleiben erhalten, die Leistungen im neuen Tarif sind gleichwertig, und die Beiträge sind günstiger.

Bei einem Tarifwechsel oder Wechsel des Versicherers sollte man auf jeden Fall darauf achten, ob der neue Tarif ein Unisex- oder ein Bisex-Tarif ist:




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