Einer Ihrer Experten für
den PKV Tarifwechsel

>Anja Glorius
Anja Glorius
Telefon:030 2084975 35

Teilnehmer der Initiative
Gut beraten

Ersparnisrechner

Ihr Ersparnispotential
beim Tarifwechsel:
Versicherer
Aktueller Beitrag
Alter
Versichert seit:

Unisextarife - geeignet für einen Tarifwechsel?

Unisextarife
Was bedeutet Unisex-Tarif?
Für wen wird es günstiger?
Ist ein Unisex-Tarifwechsel sinnvoll?

Die ersten Unisex-Tarife wurden in Deutschland bereits im Jahre 2006 eingeführt. Sie galten damals allerdings nur für Rentenversicherungen, die Riester förderfähig waren. Im Jahre 2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass alle neuen Versicherungsverträge nur noch Unisex-Tarife beinhalten dürfen. Das Gesetz bezog sich auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahre 2006 und trat zum 21.12.2012 in Kraft.

Was ist ein Unisex-Tarif?

Bevor Unisex-Tarife eingeführt wurden, galt das Geschlecht des Versicherungsnehmers (Frau/Mann) als Tarifkriterium und beeinflusste die Risikobewertung der Versicherer. Daraus ergaben sich unterschiedliche Beiträge bei gleichen Leistungen.

Das Geschlecht darf bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen seit Einführung der Unisex-Tarife im Dezember 2012 nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn die Risiken und die Kosten zwischen männlichem und weiblichem Geschlecht unterschiedlich sind.


Jetzt Tarifwechsel prüfen

Unisex-Tarife seit 2012 auch bei privaten Krankenversicherungen

Auch für die privaten Krankenversicherungen in Deutschland gilt seit dem 21.12.2012: Es dürfen ausschließlich Unisex-Tarife am Krankenversicherungsmarkt angeboten werden. Seitdem sind private Krankenversicherungen für Männer de facto teurer, für Frauen hingegen günstiger geworden. Aber warum ist das so? Die Frage ist leicht zu beantworten:


i

Männer haben in Deutschland eine um ca. 5 Jahre geringere Lebenserwartung als Frauen. Vor der Einführung der Unisex-Tarife wurde dieser Umstand als Tarifkriterium berücksichtigt. Für Männer wurde eine kürzere Krankenversicherungsdauer (und damit niedrigere Kosten) angenommen. Dieser Umstand führte, im Vergleich zu den Bisex-Tarifen vor 2012, zu geringeren PKV Beiträgen bei den Versicherten.


In Unisex-Tarifen werden Männer und Frauen gleichgestellt, man geht von einer einheitlichen Lebenserwartung aus. D.h.: Die ehemals getrennten "Frauen- und Männertarife" (Bisex-Tarife) werden im Unisex-Tarifmodell zu einer Mischkalkulation. Es wird ein Durchschnittswert gebildet, für den die angenommene Lebenserwartung von Männern erhöht und die der Frauen gesenkt wird.

Durch diese Mischkalkulation steigen die Aufwendungen der Krankenversicherungen für Männer und deren Versicherungsprämien werden angehoben. Im Umkehrschluss müssen Frauen bei Neuabschlüssen - rein rechnerisch gesehen - geringere PKV Beiträge als vor der Umstellung bezahlen.




PKV Tarifwechsel in einen Unisex-Tarif: Nachteile

Ein PKV Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft ist immer dann sinnvoll, wenn der Versicherte einen niedrigeren Versicherungsbeitrag zahlen und ständigen Beitragsanpassungen aus dem Wege gehen möchte.


Ein Tarifwechsel von einem Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif bringt jedoch zum Teil deutliche Nachteile für den Versicherten mit sich, die bei einem beabsichtigten PKV Tarifwechsel unbedingt in die Entscheidung einbezogen werden sollten.


Im Zuge der Gleichsetzung zwischen Männern und Frauen bezüglich der Lebenserwartung und der damit einhergehenden Einführung der Unisex-Tarife, wurde auch der § 204 VVG abgeändert. Dadurch kommt es zu Nachteilen für privat Krankenversicherte, die in einen anderen PKV Tarif wechseln möchten:

  • Bis zu dieser Änderung konnte der privat Krankenversicherte einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft in einen geschlossenen oder verkaufsoffenen Bisex-Tarif durchführen. Bei diesem Wechsel wurden die Alterungsrückstellungen berücksichtigt.


i

Der neue Zusatzparagraph des § 204 VVG besagt jetzt, dass jeder privat Versicherte aus einem verkaufsgeschlossenen Tarif (Bisex-Tarif) in einen verkaufsoffenen Unisex-Tarif wechseln darf. Ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif in einen Bisex-Tarif wird allerdings ausgeschlossen.



Privatversicherte haben nach einem Tarifwechsel in einen neuen und offenen Unisex-Tarif in Zukunft keine Möglichkeit mehr, zurück in einen Bisex-Tarif zu wechseln. Gemäß § 204 VVG ist der PKV Tarifwechsel somit nur noch innerhalb dieser Tarifgruppe möglich.


  • Etwaige zukünftige Tarifwechsel werden nach dem Grundsatz der Gleichartigkeit sehr schwer durchzuführen sein. Aus diesem Grund sollte ein Tarifwechsel in einen Unisex-Tarif sehr genau abgewogen werden.


Jetzt Tarifwechsel prüfen

Es ist daher wichtiger als je zuvor, bei einem Tarifwechsel auf die Erfahrung und die Kompetenz eines Experten zu setzen, der unabhängig (nicht an eine Gesellschaft gebunden) ist und Ihnen die Vor- und Nachteile des möglichen Alternativtarifes wertneutral aufzeigt. Das Team von PKV Tarifwechsel 50Plus unterstützt Sie bei Unisex- und Bisex-Tarifwechseln. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich für einen PKV Tarifwechsel interessieren. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.