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Altersrückstellungen

Altersrückstellungen

Altersrückstellungen (Alterungsrückstellungen) sichern die medizinische Versorgung der älteren Mitglieder und werden von allen Versicherten einer Gesellschaft gemeinsam gebildet.

Bildung von Altersrückstellungen

Junge Mitglieder in der privaten Krankenversicherung werden tendenziell seltener krank, als ältere Versicherte. Medizinische Leistungen werden weniger häufig in Anspruch genommen, und die gezahlten Beiträge werden nur zum Teil verbraucht. Ein Teil der so erwirtschafteten Überschüsse wird von der Versicherungsgesellschaft zur Deckung der laufenden Kosten für Versicherungsleistungen verwendet, der andere Teil wird als Reserve (Altersrückstellungen) angespart. Altersrückstellungen werden deshalb auch als Spareinlage bezeichnet.

Diese so gebildeten Rückstellungen sollen in der Zukunft u.a. dafür sorgen, dass bei einem erhöhtem Krankheitsrisiko die Versicherungsbeiträge auch im Alter möglichst niedrig bleiben.


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Berechnung der Altersrückstellungen

Der Aufbau der Rückstellungen in frühen Jahren und deren Abbau im Alter wird durch versicherungsmathematische Grundsätze der gesetzlichen Kalkulationsverordnung und den technischen Berechnungsgrundlagen geregelt. Während des Aufbaus der Altersrückstellungen werden die entsprechenden Anteile jedes einzelnen Versicherungsnehmers dokumentiert und verzinst. Der durchschnittliche Zinssatz beträgt dabei in etwa 3,5 %.

Um Ihnen die Berechnung der Altersrückstellungen zu verdeutlichen, haben wir für Sie nachfolgend ein exemplarisches Beispiel ausgewählt:


i

Annahme:

  • Versicherungsbeginn im Alter von 25 Jahren
  • Sparanteil für Altersrückstellungen pro Jahr ca. 800 €
  • Zinssatz 3,5

Formel Alterungsrückstellungen

Kn = Altersrückstellungen mit 65
Ko = Anfangskapital (erste Rate)
i = Zinssatz
q = 1 + i
n = Anzahl der Sparjahre
r = Sparanteil je Jahr

Ergebnis Alterungsrückstellungen


Das oben beschriebene Beispiel zeigt, dass jeder Versicherungsnehmer (immer abhängig von der Versicherungsdauer) immense Altersrückstellungen bildet, welche auf jeden Fall erhalten werden sollten.


i

Scheidet ein langjährig Versicherter aus der Krankenversicherung aus, z.B. durch Kündigung des Versicherungsvertrages oder bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung, verbleiben die angesammelten Rückstellungen trotzdem bei der jeweiligen Versicherung. Sie können diese also nicht von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes übertragen lassen (Ausnahme: Beginn des Vertrages ab 01.01.2009).


Bei einem PKV Tarifwechsel innerhalb einer privaten Versicherungsgesellschaft hingegen ist es möglich, dass die angesparten Altersrückstellungen einfach aus einem Ursprungstarif in einen anderen (Ziel-) Tarif übertragen werden. Diese Umstellung ist für Laien jedoch schwierig und stößt bei den Versicherungsgesellschaften auf wenig Gegenliebe.

Wenn auch Sie im Alter PKV Beiträge sparen möchten und deswegen einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft in Erwägung ziehen, sollten Sie sich an einen unserer Experten aus dem PKV Tarifwechsel 50Plus Team wenden und Kontakt mit uns aufnehmen.