Einer Ihrer Experten für
den PKV Tarifwechsel

Yvonne Wendicke
Yvonne Wendicke
Telefon:030 2084975 35

Teilnehmer der Initiative
Gut beraten

Ersparnisrechner

Ihr Ersparnispotential
beim Tarifwechsel:
Versicherer
Aktueller Beitrag
Alter
Versichert seit:

Gesundheitsprüfung PKV

PKV Beitrag im Alter
PKV Gesundheitsprüfung
selten bei Wechsel innerhalb der Gesellschaft
nur bei Wechsel in höherwertigen Tarif
Risikozuschlag möglich
Leistungsausschluss möglich

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss der Antragsteller Fragen zur eigenen Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten (Gesundheitsprüfung). Das Krankheitsrisiko ist so für die Versicherung tendenziell besser einschätzbar. Die Beiträge werden dann anhand der getätigten Aussagen festgelegt. Falls dem Versicherer das Risiko zu hoch erscheint, kann ein PKV Antrag auch abgelehnt werden (§19 VVG).


Einige Versicherte versuchen, durch bewusste Falschangaben oder Auslassungen Beiträge zu sparen oder überhaupt in der PKV angenommen zu werden. Aber: Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Falschangaben zu Vorerkrankungen werden von der Versicherung bestraft. Die Gesellschaft kann Leistungsausschlüsse aussprechen oder gar vom Vertrag zurücktreten und alle geleisteten Erstattungen vom Versicherten zurückfordern.


Welche Angaben müssen bei einer PKV Gesundheitsprüfung gemacht werden?

Jede Gesellschaft hat einen eigenen Fragenkatalog, der vom Antragsteller ausgefüllt werden muss. Manche Versicherer gehen dabei sehr stark ins Detail, andere verlangen bei der PKV Gesundheitsprüfung eher allgemeinere Angaben.


i

Die meisten Versicherer fragen bei der Gesundheitsprüfung nach:

  • dem Alter, dem Beruf und dem Wohnort des Versicherten
  • PKV Vertragskündigungen oder Vertragsablehnungen
  • stationären Behandlungen und Operationen
  • Kuraufenthalten
  • früheren Krankheiten
  • Krebserkrankungen
  • Suchterkrankungen
  • psychischen Erkrankungen
  • Behinderungen


Zu allen Fragen müssen nähere Angaben (z.B. Benennung der Behandlung, Dauer, Verlauf der Krankheit) gemacht werden, wenn sie mit Ja beantwortet wurden.

PKV Tarifwechel auch ohne Gesundheitsprüfung?

Ein PKV Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft (Anbieterwechsel) ist immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Insbesondere ältere Versicherte mit etwaigen Vorerkrankungen oder Operationen in den vergangenen fünf Jahren sollten daher ganz genau prüfen, ob sich ein solcher Wechsel überhaupt lohnt. Gleiches gilt auch für Versicherte mit Behinderungen, Suchtkrankheiten oder psychischen Erkrankungen.


i

Auch bei einem PKV Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft (Tarifwechsel gem. §204 VVG) kann es zu einer Gesundheitsprüfung kommen. Die Gesundheitsfragen dürfen von der Gesellschaft jedoch nur gestellt werden, wenn im Zieltarif höherwertige (bessere) Leistungen eingeschlossen sind (Mehrleistungen). Bei einem gleichartigen Tarif fällt hingegen keine erneute Gesundheitsprüfung an.


Sie befürchten, dass ein Tarifwechsel aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht möglich ist? Bei einem PKV Tarifwechsel in einen gleichartigen Tarif, ist der Gesundheitszustand unwichtig. Dies regelt der Paragraph 204 VVG.

Ob oder in welchen Teilleistungen ein Tarif höherwertig ist, erfahren Sie von den unabhängigen Experten von PKV Tarifwechsel 50Plus.


Jetzt Tarifwechsel prüfen

Risikozuschlag oder Leistungsausschluss?

Wenn Sie mit uns einen Antrag auf einen Wechsel in einen höherwertigen PKV Tarif mit umfassenderem Versicherungsschutz gestellt haben, prüft die Versicherung Ihre Gesundheitsangaben. Sollten diese in einigen Bereichen negativ ausfallen, kann die Versicherung einen angemessenen Risikozuschlag und auch eine Wartezeit verlangen. In Ausnahmefällen kann allerdings vereinbart werden, dass der Risikozuschlag nach einigen Jahren entfällt.

Sie können den Risikozuschlag, also einen höheren Beitrag aufgrund der Mehrleistungen, akzeptieren. Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit: Sie vereinbaren einen Leistungsausschluss. Der Leistungsausschluss bezieht sich nur auf die höherwertigen oder umfassenderen Leistungen des neuen Tarifes. Er hat also keine Auswirkungen auf die gleichwertigen Leistungen des bisherigen Tarifes.


i

Beispiel: In Ihrem bisherigen Tarif wurden Leistungen für Zahnersatz von Ihrer Versicherungsgesellschaft zu 50% übernommen. Im neuen Tarif leistet der Versicherer bei Zahnersatz mit 60% und bietet damit eine höherwertige Leistung. Wird hier ein Leistungsausschluss vereinbart, werden die Kosten für Zahnersatz auch im Wechseltarif nur zu 50% übernommen.


Risikozuschlag gerechtfertigt?

Welche Möglichkeit - Risikozuschlag oder Leistungsausschluss - im Einzelfall die bessere Lösung darstellt, ist oft schwer zu übersehen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die richtige und für Sie optimale Entscheidung zu treffen.


i

In einigen Fällen erscheint der von der Gesellschaft angebotene Risikozuschlag unverhältnismäßig hoch. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir erkennen, ob ein Risikozuschlag tendenziell eher gerechtfertigt oder eher überzogen ist. Wir beraten Sie außerdem individuell und persönlich, ob ein Ausschluss des Risikozuschlages in Ihrem Falle eine lohnenswerte Alternative darstellt.


Wer sich also nicht zu 100 Prozent mit der Thematik auskennt, sollte einen Experten hinzuziehen. Das Team von PKV Tarifwechsel 50Plus ist unabhängig und prüft nicht nur alle Alternativen für Sie, sondern steht Ihnen auch bei Fragen persönlich zur Seite.




Wenn Sie Fragen zum Thema Risikozuschlag oder Leistungsausschluss haben, rufen Sie uns an unter 030 2084975 35. Wir erläutern Ihnen den Sachverhalt gerne detailliert und für Sie verständlich in einem persönlichen Gespräch.